Antrag auf ein Förderungsstipendium

für das Kalenderjahr 2024

Einreichungszeitraum und Leistungshöhe

Für das Sommersemester 2024 endet die Einreichmöglichkeit mit 30. September 2024 für das Wintersemester 2024/25 mit 31. Oktober 2024.

Die Höhe des Förderungsstipendiums darf € 750,– nicht unter- und € 3.600,– nicht überschreiten.

Daten zur Person

Studienadresse:

Antragsdaten

Ich ersuche um Zuerkennung eines Förderungsstipendiums für das oben genannte Semester gemäß Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG).

Kostenaufstellung

Geben Sie bitte auf dieser Seite die Kosten in den entsprechenden Feldern ein, die Sie einreichen möchten.

Beachten Sie bitte, dass die Gesamtsumme der eingereichten Kosten mind. EUR 750,- und max. EUR 3.600,- betragen darf.

 

Die in dem jeweiligen Feld hinterlegte Zahl, ist jeweils der Förderungshöchstbetrag, der für diese Kategorie beantragt werden kann.


Beachten Sie bitte, dass die Gesamtsumme der eingereichten Kosten mind. EUR 750,- und max. EUR 3.600,- betragen darf.

Beilagen

Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass

  • bei nicht widmungsgemäßer Verwendung ein Rückforderungsrecht seitens der Universität besteht.
  • jede Änderung in der Kostenaufstellung bzw. im Finanzplan unverzüglich der*dem Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten gemeldet und von ihm genehmigt werden muss.